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Zucht
Um für die Zucht zugelassen zu werden müssen alle Pembroke und Cardigan Welsh Corgis mit SKG-Stammbaum angekört werden. Nachkommen von nicht angekörten Elterntieren können nicht ins Schweizerische Hundestammbuch (SHSB) eingetragen werden und erhalten somit keine Abstammungsurkunde der SKG.
Deckrüden im Eigentum von im Ausland wohnhaften Personen, die auf Deckstation in der Schweiz gehalten werden, müssen vor ihrer Zuchtverwendung in der Schweiz die Zuchtvorschriften des zuständigen Rasseklubs und der SKG erfüllen
Bei Import einer trächtigen Hündin werden die Welpen im SHSB eingetragen, sofern ihre Eltern in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch stehen und im betreffenden Land zur Zucht verwendet werden dürfen. Vor einer weiteren Zuchtverwendung muss die Hündin eine Ankörung des SWCK bestehen. Ist eine Paarung mit einem im Ausland stehenden Zuchtpartner vorgesehen, so hat sich der in der Schweiz wohnhafte Besitzer zu vergewissern, dass der ausländische Zuchtpartner eine von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde besitzt und die im betreffenden Land gültigen Zuchtzulassungsvorschriften erfüllt.
Die obligatorische Ankörung des SWCK wird in der Regel halbjährlich im Frühling und Herbst durchgeführt und besteht aus einer Wesens- und Formwertbeurteilung, die nicht am gleichen Tag absolviert werden müssen.
Rüden und Hündinnen müssen am Tag der Wesensprüfung und der Formwertbeurteilung mindestens 12 Monate alt und gesund sein. Die Wesensprüfung muss vor der Formwertbeurteilung absolviert werden. Erst wenn sowohl Wesens- als auch Formwertbeurteilung bestanden sind, gilt der Hund als angekört und darf zur Zucht verwendet werden.
Wesensüfung (WP)
Die WP wird von einem geprüften Wesensrichter vorgenommen und umfasst eine Beurteilung des Verhaltens in friedlicher Situation. Der Hund muss sich sicher, freundlich und führig zeigen.
Der erste Teil der WP findet auf einem Bahnhof statt, während der zweite Teil anschliessend in freiem Gelände stattfindet.
Der zweite Teil der WP besteht aus folgenden Elementen:
Spieltrieb und Beute-Bringtrieb auf friedliche Fremde mit und ohne Kontaktnahme auf akustische Einflüsse auf optische Einflüsse
Formwert (FW)
Bei der FW wird der Hund von einem anerkannten SKG-Spezialrichter beurteilt. Es genügt nicht, dass der Hund z.B. auf einer internationalen Hundeausstellung in der Schweiz mit "sehr gut" oder besser beurteilt wurde.
Als Grundlage für die FW dienen die FCI Rassestandards für den Cardigan Welsh Corgi und für den Pembroke Welsh Corgi. Hunde, die hinsichtlich Exterieur den im Standard genannten Merkmalen nicht in hohem Masse entsprechen und demzufolge dem Formwert "sehr gut" nicht zu genügen vermögen, werden nicht angekört. Unabhängig davon gelten verschiedene Fehler (z.B. Flauschhaar, Kippohr, Knickrute, Zahnfehler) als zuchtausschliessend.
Besonders für Cardigan Welsh Corgi: Rüden und Hündinnen müssen vor der Zuchtzulassung das Ergebnis des DNA-Tests für PRA vorlegen. PRA ist eine erbliche Augenkrankheit, die bei Ausbruch zu Blindheit führt.
Angekörte Hunde, die nachgewiesenermassen und/oder wiederholt Krankheiten, gesundheitliche Defekte oder Fehler (Exterieur und/oder Wesen) vererben, oder bei denen selbst eine Krankheit auftritt, von der feststeht, dass sie vererbt werden kann, können auf Antrag des Zuchtwarts abgekört werden, d.h. nachträglich von der Zucht wieder ausgeschlossen werden.